Eine Zugmaschine (als Artilleriezugmaschine auch Protz) ist ein motorbetriebenes Zugfahrzeug, das als solches nicht in erster Linie dazu bestimmt ist, Personen zu befördern oder Güter zu transportieren. Zugmaschinen dienen dem Ziehen von Wagen, Anhängern, Tiefladern, Sattelaufliegern, landwirtschaftlichen Anbaugeräten, Straßenrollern oder nicht angetriebenen Fahrzeugen. In Frankreich wurden Zugmaschinen auch zum Treideln von Binnenschiffen auf Kanälen verwendet.[1]
Zugmaschinen, die nicht nur andere Fahrzeuge ziehen, sondern zusätzlich auch selbst dem Transport von Gütern oder Personen dienen, werden als Zugfahrzeug bezeichnet.
Eine reine Zugmaschine wird nicht als Lastkraftwagen (Lkw) im engeren Sinne angesehen, gehört aber wie die Kraftwagen und Krafträder zu den Kraftfahrzeugen.[2]
Sattelzugmaschinen sind keine reinen Zugmaschinen, sondern tragen auch einen erheblichen Teil des Gewichts des Sattelaufliegers. Ebenso werden landwirtschaftliche Traktoren nicht nur als Zugmaschinen, sondern meist zusätzlich auch als Geräteträger eingesetzt.
Zugmaschinen werden von Motoren unterschiedlicher Art angetrieben (z. B. von einem Verbrennungs-, seltener von einem Elektromotor, früher oft von einer Dampfmaschine).