Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus

Bekanntmachung des Stadtkommissars von Kiew vom 31. Mai 1943: Jugendliche der Jahrgänge 1922–1925 haben sich am 3. Juni zum Abtransport ins Deutsche Reich bereitzumachen.
Zwangsarbeiter in Ostende (Belgien) 1941 bei Kabelverlegung
Dokument litauischer Arbeiterin

Der Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus wurden im nationalsozialistischen Deutschen Reich und in den von der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg besetzten Gebieten mehr als zwanzig Millionen Menschen unterworfen.[1] In vielen Ländern wird hierfür der Ausdruck Totaleinsatz beziehungsweise Totaleinsatz im Reich verwendet.

Die Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus ist eine europaweite Erfahrung ohne Beispiel.[2] „Überall wurden Zwangsarbeiter eingesetzt – in Rüstungsbetrieben ebenso wie auf Baustellen, in der Landwirtschaft, im Handwerk oder in Privathaushalten. Jeder aus der Bevölkerung ist ihnen begegnet – ob als Besatzungssoldat in Polen oder als Bäuerin in Thüringen.“[3] Mit keinem anderen nationalsozialistischen Verbrechen waren derart viele Menschen persönlich konfrontiert – als Opfer, Täter oder Zuschauer.[4] Ab Januar 1942 werden die ersten „Ostarbeiter“ mit Zügen ins Deutsche Reich deportiert. Zwangsarbeit wurde ebenfalls in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern im Kriegsverlauf immer umfangreicher als eine Form der Ausbeutung und Vernichtung der Häftlinge eingesetzt.

Im Juni 1956 wurde in der Bundesrepublik Deutschland das „Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“ (Bundesentschädigungsgesetz) verabschiedet. Es sprach Verfolgten, denen in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 die Freiheit entzogen worden war, eine Entschädigung zu. Der Freiheitsentziehung gleichgestellt war Zwangsarbeit unter haftähnlichen Bedingungen (§ 43 Abs. 3 BEG). Im Ausland lebende sowie nicht rassistisch oder politisch Verfolgte waren aber weitgehend von Leistungen ausgeschlossen. Im parallel abgeschlossenen Londoner Schuldenabkommen wurden die Entschädigungen ausländischer Zwangsarbeiter rechtlich als Reparationen definiert und auf den Abschluss eines endgültigen Friedensvertrages verschoben.

Durch Globalabkommen mit Einzelstaaten sah man die Verantwortung Deutschlands und der deutschen Wirtschaft als erfüllt an.[5]

Im Jahr 2000 hat der Deutsche Bundestag die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ eingerichtet, die symbolische Entschädigungsleistungen für ehemalige ausländische Zwangsarbeiter sowie Sinti und Roma bereitstellte, die im Bundesentschädigungsgesetz nicht berücksichtigt worden waren.[6]

  1. Die Zahl stammt aus dem Prolog der Seite zur Wanderausstellung Zwangsarbeit, die zuerst 2009/10 im Jüdischen Museum Berlin und danach u. a. in Moskau, Warschau, Prag und Steyr (Österreich) zu sehen war. Abgerufen am 5. Juni 2020.
  2. Dieter Pohl, Tanja Sebta (Hrsg.): Zwangsarbeit in Hitlers Europa. Besatzung, Arbeit, Folgen. Metropol Verlag, Berlin 2013, ISBN 978-3-86331-129-2.
  3. Zitat aus der Erläuterung zur Wanderausstellung Zwangsarbeit. Abgerufen am 5. Juni 2020.
  4. Die Deutschen, die Zwangsarbeiter, und der Krieg. In: photoscala.de. 1. Oktober 2010, abgerufen am 19. Oktober 2014.
  5. Zwangsarbeit 1939–1945: Entschädigung – Hintergrund. In: Zwangsarbeit-archiv.de. Abgerufen am 5. Oktober 2014.
  6. Peer Heinelt: Die Entschädigung der NS-Zwangsarbeiterinnen und -Zwangsarbeiter. (PDF; 510 kB) In: Norbert Wollheim Memorial (Goethe Universität/Fritz-Bauer Institut, Frankfurt). 2008, abgerufen am 13. Oktober 2014.

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