Unter einer Zweidrittelmehrheit versteht man eine qualifizierte Mehrheit mit einem Quorum von zwei Dritteln bei Abstimmungen. Je nach Grundmenge der Berechnung spricht man auch von einer einfachen Zweidrittelmehrheit, wenn die abgegebenen Stimmen zu Grunde gelegt werden, oder von einer absoluten Zweidrittelmehrheit, wenn die Gesamtheit der Stimmen (einschließlich der Stimmenthaltungen) oder der Stimmberechtigten betrachtet wird.
In vielen, insbesondere den demokratischen Staaten spielt dieses Quorum eine besondere Rolle, wenn es darum geht, eine Verfassungsänderung zu beschließen. Dadurch soll ein Minderheitenschutz gewährleistet werden, da so mit mehr als einem Drittel der Stimmen eine Verfassungsänderung verhindert werden kann. Im Gegensatz dazu werden einfache Gesetze in der Regel mit Mehrheiten beschlossen, die mit geringerer Zustimmungsquote zu erreichen sind.