Pastor (lateinisch pastor ‚Hirte‘) kann je nach Konfession Berufsbezeichnung, informeller Namenszusatz oder informelle Bezeichnung für Geistliche im Dienst einer christlichen Kirche sein. Der deutschsprachige Begriff wurde im 14. Jahrhundert aus dem kirchenlateinischen pastor („Seelenhirte“) abgeleitet.
Die nur in Evangelischen Kirchen vorkommende feminine Form Pastorin kann traditionell und umgangssprachlich als informeller Namenszusatz oder informelle Bezeichnung die Ehefrau eines Pastors meinen. Zudem kann sie dort als Berufsbezeichnung, informeller Namenszusatz oder informelle Bezeichnung einen weiblichen Pastor bezeichnen.[1]